Rechtsprechung
VG Hannover, 09.11.2021 - 10 A 502/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 5 EUV 2016/679; Art 6 EUV 2016/679
Datenminimierung; Datenschutzrechtliche Anordnung; Datenschutzverstoß - JurPC
Datenschutzrechtliche Untersagungsverfügung zur Datenverarbeitung des Geburtsdatums und der Anrede
- kanzlei.biz
Eine Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang nicht bei jedem Produkt das Geburtsdatum abfragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen - Klage einer Online-Versandapotheke abgewiesen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Angabe der Volljährigkeit muss für Online-Versandapotheke reichen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Online-Apotheke darf bei Bestellungen nicht bei allen Produkten das Geburtsdatum des Kunden abfragen - Verstoß gegen Grundsatz der Datenminimierung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Geburtsdatum darf nicht bei allen Bestellungen abgefragt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen - Keine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung für rezeptfrei erwerbbare Produkte
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Welche Daten darf eine Online-Apotheke im Bestellprozess abfragen?
Verfahrensgang
- VG Hannover, 09.11.2021 - 10 A 502/19
- OVG Niedersachsen, 23.01.2024 - 14 LA 1/24
Papierfundstellen
- K&R 2022, 219
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 26.02.2007 - 1 ZB 06.2296
Auszug aus VG Hannover, 09.11.2021 - 10 A 502/19
Allerdings genügt es, wenn sich der Inhalt des Verwaltungsakts anhand seiner Begründung und unter Heranziehung von Umständen, die den Beteiligten bekannt sind, durch Auslegung bestimmen lässt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.02.2007 - 1 ZB 06.2296 -, juris m.w.N.).